Hier finden Sie Dokumente zum Herunterladen. Sie dienen zur Information für Mieter und Vermieter und sollen über rechtliche Grundlagen bzw Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern aufklären.
Sind Rauchwarnmelder auch in selbstgenutzten Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen Pflicht?
Das Bauordnungsrecht unterscheidet NICHT zwischen Wohnungen in Mehrfamilien-und in Einfamilienhäusern. Auch Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser mit Wohnnutzung sind ebenso wie selbstgenutzte Eigentumswohnungen als Wohnungen im bauordnungsrechtlichen Sinne zu betrachten. Sie müssen daher unter anderem auch die Anforderungen des Art. 46 Abs. 4 BayBO erfüllen.
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